Durchsuchungen im gemeinsamen Gerätehaus der FF Sinzing und FF Kleinprüfening

30.01.2023
Am Dienstag, den 10.01.2023 wurden wir in den frühen Morgenstunden informiert, dass die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Regensburg das gemeinsame Feuerwehrgerätehaus der FF Sinzing und FF Kleinprüfening durchsuchen würde. Zeitgleich wurde auch das Feuerwehrgerätehaus der FF Lappersdorf und Wohnhäuser von Einsatzkräften der Feuerwehr beginnend ab 6 Uhr durchsucht.

Grundlage der Durchsuchungsbeschlüsse sind Ermittlungen zu einem tragischen Einsatz der sich im Sinzinger Ortsteil Riegling im Juli 2022 ereignete und bei dem eine Frau zu Tode kam. Eingesetzt waren damals Kräfte der FF Kleinprüfening und FF Lappersdorf, ermittelt wird gegen sie wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung.

Die FF Sinzing ist nicht Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und war bei dem tragischen Einsatz auch nicht vor Ort. Wir wollen an erster Stelle unser Mitgefühl und Bedauern für die Angehörigen der Verstorbenen aber auch für die unmittelbar betroffenen Einsatzkräfte zum Ausdruck bringen.

Das Vorgehen der Ermittler hat infolge der Hausdurchsuchungen bei den Ehrenamtlichen für viel Unsicherheit aber auch Kritik gesorgt und wurde bundesweit medial in der Presse begleitet. 

Unbestritten ist, dass bei so einem tragischen Ausgang eines Einsatzes staatlicherseits ermittelt werden muss um die Ursache und etwaige Verantwortlichkeiten aufzuklären. Aber das Handeln der Ermittlungsbehörden sollte in einem derartigen Kontext der Maßgabe einer gebotenen Verhältnismäßigkeit entsprechen und sensibel erfolgen. Gerade den Anspruch eines sensiblen Vorgehens sehen wir aber hier nicht!  

Klar ist, „Ehrenamt schützt nicht zwingend vor Strafe“ aber ein derartiges Vorgehen verunsichert viele Ehrenamtliche und schreckt ab und das in Zeiten in denen es immer schwieriger wird, ehrenamtliche Kräfte und Personen für Führungsaufgaben zu gewinnen.

Für uns gilt, „ein Ermitteln muss sein, auch ein ahnden sofern die Gesetzeslage es vorgibt und schuldhaft Pflichten und Gesetze verletzt wurden. Dies sollte allerdings dem gebotenen Maß der Verhältnismäßigkeit entsprechen und hätte gerade hier sensibler erfolgen können und auch müssen.“